Hier das Kleingedruckte zum 2. Wetzlarer Drachentrail zwischen Wetzlar und Hohensolms.
Veranstalter:
team-naunheim SPORT e.V.
Kreisstraße 127
35583 Wetzlar – Garbenheim
Per Telefon: 06441-5693612
Homepage: drachentrail.de
Per E-Mail: info@team-naunheim.de
Veranstaltungsort:
Sport- und Kulturhalle Naunheim, Schulstr. 3, 35584 Wetzlar-Naunheim
Veranstaltungstermin:
Sonntag, der 07.4.2024
*ZEITPLAN*
Briefing:
35 km: 09:40 Uhr / 19 km: 11:40 Uhr
Startzeiten:
35 km: 10:00 Uhr / 19 km: 12:00 Uhr
Zeitlimits / Zielschluss:
35 km: 15:00 Uhr / 19 km: 15:00 Uhr
Siegerehrungen:
14:00 Uhr
Klasseneinteilung:
Für Männer und Frauen gemäß §3 DLO
Meldungen / Startunterlagen:
Online im Internet von 01.12.2023 bis 07.04.2024 8:00 Uhr
Start und Ziel:
An der Grundschule – neben der Sporthalle, Schulstraße, 35584 Naunheim
Streckenplan, Streckenbeschreibung, Streckenprofil:
Es gibt zwei Strecken, den kürzeren Trail „Hungriger Drache“ mit 19 km (Komoot und GPX Datei, Streckenbeschreibung und den längeren Trail mit 35km „Fetter Drache“ (Komoot und GPX Datei, Streckenbeschreibung). Es können Streckenänderungen erforderlich werden. Die am Veranstaltungstag aktuelle Strecke ist verbindlich.
Startgeld:
Zeitraum | Startgeld “Hungriger Drache” | Startgeld“Fetter Drache” |
01.12.2023 – 31.12.2023 | 15€ | 25€ |
01.01.2024 – 24.03.2024 | 20€ | 30€ |
25.03.2024 – 07.04.2024, 8:00 Uhr | 25€ | 35€ |
Der Einzug des Startgeldes erfolgt erst bei gesicherter Durchführung, wenige Tage vor dem Wettbewerb.
Parken:
Da es an der Sport- und Kulturhalle keine Parkmöglichkeiten gibt, muss mit einem teils längeren Fußweg gerechnet werden.
Briefing:
Das Briefing findet 20 Minuten vor dem jeweiligen Lauf in der Halle statt. Eine Teilnahme wird dringend empfohlen. Im Anschluss an das Briefing wird gemeinsam zum Start gegangen.
Verpflegungsstellen:
Die Teilnehmer*innen sind selbst für die Mitnahme von ausreichender Verpflegung Energie und Wasser verantwortlich. Vom Veranstalter werden 3 Verpflegungsstellen (bei Kilometer 9, 15 und im Ziel für den Hungrigen Drachen) bzw. 4 Verpflegungsstellen (bei Kilometer 9, 23, 30 und im Ziel für den Fetten Drachen) eingerichtet. Dort gibt es Wasser, Iso-Getränk und kleine Snacks. Es werden keine Trinkgefäße gestellt, jede*r Teilnehmer*in muss sein eigenes Trinkgefäß mitführen. Im Ziel bekommt jede*r Teilnehmer*in zusätzlich zur Zielverpflegung eine warme Suppe (auch vegan) in der Halle. Kaffee, Kuchen und Getränke können ebenfalls dort erworben werden.
Kontrollstationen:
Auf der Strecke gibt es Kontrollstationen über die alle Teilnehmer*innen laufen müssen (Sicherheitskontrolle).
Sanitätsdienst:
Der Malteser Hilfsdienst wird an der Strecke und im Ziel verfügbar sein.
Finishermedaillen / Urkunden:
Medaillen können für Nachmeldungen und späte Onlineanmeldungen nicht garantiert werden.
Urkunden können nach der Veranstaltung auf dem Portal von RaceResult (über unsere Homepage) heruntergeladen werden.
Orientierung und Streckenkennzeichnung:
Der Streckenverlauf wird durch „Fähnchen“ aus Flatterband, mit Hinweisschildern und mit Kreide oder Sägemehl markiert. Zusätzlich müssen die Teilnehmer*innen den am Veranstaltungstag aktuellen GPX-Track ihrer Strecke auf ein mobiles Gerät (Laufuhr, Smartphone) herunterladen oder ein Trailbook mit Streckenbeschreibung und Karte mit sich führen.
Teilnehmer*innen:
Mindestalter für die lange Strecke: 18 Jahre. Mindestalter für die kurze Strecke: 16 Jahre. Für Minderjährige (älter 16) müssen die Erziehungsberechtigten bei der Startnummernausgabe ihr Einverständnis gegenzeichnen. Die Anzahl der Teilnehmer*innen ist auf insgesamt 300 begrenzt.
Hunde:
Hunde dürfen nicht mitgeführt werden.
Begleitung:
Eine Begleitung durch nicht gemeldete Läufer*innen ist nicht gestattet. Eine Begleitung mit dem Mountainbike oder einem motorisierten Zweirad ist ebenfalls nicht erlaubt.
Ökologische Aspekte:
Die Teilnehmer*innen sind Gast in der Natur und in einem Landschaftsschutzgebiet und nehmen größtmögliche Rücksicht auf das Ökosystem sowie seine Flora und Fauna. Die Teilnehmer*innen laufen ausschließlich auf Wegen. Das Abkürzen und Verlassen der Wege führt zur Disqualifikation. Singletrails sollen Singletrails bleiben. Das Ausweichen ins Gelände beim Überholen ist zu unterlassen. Abfall darf ausschließlich an den Verpflegungsstellen in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden.
Gesundheitliche Voraussetzungen:
Die Teilnehmer*innen sind sich bewusst, dass das Laufen im Gelände besonders anstrengend ist und sich nur gut trainierte und gesunde Läufer*innen mit guter Trittsicherheit und einem ausreichenden Orientierungssinn der Herausforderung stellen sollten. Der Veranstalter kann die Gesundheit und den Trainingszustand der Teilnehmer*innen nicht beurteilen. Die Teilnehmer*innen erklären, sich auf eigenes Risiko an der Veranstaltung zu beteiligen.
Verhalten auf der Strecke:
Trailläufer*innen verhalten sich sportlich. Absichtliche Behinderungen und Gefährdungen anderer Teilnehmer*innen sind ein No Go! Ein Überholen auf schmalen Wegen ist nur möglich, wenn der zu Überholende auf Zuruf bereit ist, den Weg freizumachen. Es besteht die Beistandspflicht im Falle eines Unfalls oder bei gesundheitlichen Problemen. Das Mitführen eines Erste-Hilfe-Sets und einer Rettungsdecke wird empfohlen. Helfer*innen können den Zeitverlust durch den Beistand bei der Rennleitung geltend machen. Ist medizinische Hilfe nötig oder kann ein*e Teilnehmer*in den Lauf nicht zu Ende führen, ist die Rennleitung umgehend telefonisch zu informieren. Bei Querung von Straßen gilt die Straßenverkehrsordnung. Der Veranstalter wird an neuralgischen Punkten Ordner einsetzen, die Läufer*innen vor herannahendem Verkehr warnen. Unsere Ordner haben keine Befugnis in den Straßenverkehr einzugreifen. Den Anweisungen der Ordner ist unbedingt Folge zu leisten und abzuwarten bis der Ordner den Weg frei gibt.
Pflichtausrüstung:
Zur Pflichtausrüstung zählen ein Mobiltelefon mit gespeicherter Nummer der Rennleitung (+49 1575 4403157), die Strecke als Karte oder auf einem GPS-fähigen Gerät und ein Trinkbehältnis. Kontrolle erfolgt stichprobenartig und führt bei Nichtbeachten zur Disqualifikation.
Empfohlene Ausrüstung:
Trailschuhe oder Laufschuhe mit gutem Profil, Regenjacke, mind. ½ Liter Flüssigkeit, Energienahrung, Trillerpfeife, Rettungsdecke, kleines Erste-Hilfe-Set. Die Mitnahme von Stöcken ist erlaubt. Diese müssen aber bis zum Ziel mitgeführt werden.
Zeitmessung:
Die Zeiterfassung erfolgt mit dem System von RaceResult. Es gelten die Netto-Zeiten. Lediglich für die Gesamtsieger sind die Bruttozeiten maßgeblich.
Wertungen:
Es gilt die Altersklassenwertung nach DLO. Ergebnislisten stellt der Veranstalter zeitnah auf der Seite von RaceResult zur Verfügung. Die Teilnehmerurkunden können über die gleiche Seite ausgedruckt werden.
Siegerehrung:
Geehrt werden jeweils die drei schnellsten Männer und Frauen. Die Siegerehrung findet zeitnah nach dem Rennen statt.
Abbruch des Laufs durch den Teilnehmer:
Bricht ein*e Teilnehmer*in das Rennen vor Erreichen des Ziels ab, ist er/sie verpflichtet, dies umgehend mit Nennung von Startnummer und Position dem Rennleiter mitzuteilen. Bei Unterlassung trägt der/die Teilnehmer*in die Kosten einer eventuell veranlassten Suche. Der Rennleiter veranlasst auf Wunsch den Transport von der Strecke oder organisiert eine medizinische Notfallversorgung.
Abbruch des Rennens durch den Veranstalter:
Der Veranstalter behält sich vor, in Fällen höherer Gewalt wie Sturm, Gewitter oder Hochwasser, in denen die körperliche Unversehrtheit der Teilnehmer*innen gefährdet erscheint, die Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Startgebühren erfolgt in diesem Falle nicht. Der Einzug der Startgebühren erfolgt erst zeitnah zum Veranstaltungstermin.
Medizinische Notfallversorgung:
Für eine Notfallversorgung ist im Ziel gesorgt. Auf der Strecke wird eine Versorgung über die Notrufnummer organisiert.
Duschen, Umkleiden und Taschenaufbewahrung:
Duschen und Umkleiden bietet der Veranstalter euch, in der Sport- und Kulturhalle Naunheim. Für im Sportbereich und der Sporthalle abgelegte Taschen wird keine Haftung für den Fall der Beschädigung oder den Verlust übernommen.Es gibt keine Taschenaufbewahrung durch den Veranstalter.
Gefahren des Waldes:
Dem Wald geht es nicht gut. Durch die Trockenheit der vergangenen Jahre sind die Bäume geschwächt. Die Gefahr durch herabfallende Äste ist nicht nur bei Sturm gegeben. Waldwege können zerfahren sein oder durch Wurzeln zu Stolperfallen werden. Die Teilnehmer*innen kennen diese Gefahren und erkennen mit der Anmeldung an, dass weder die Forstverwaltung (Hessenforst) noch der Veranstalter für etwaige Schäden in Haftung genommen werden kann.
Haftung:
Der Veranstalter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen:
Der Veranstalter haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Teilnehmer*innen regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesen Fällen haften der Veranstalter lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.
Vorstehende Beschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Unbeschadet der vorstehenden Regelung übernimmt der Veranstalter keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehme*innebr, die sich aus der Teilnahme an der Veranstaltung ergeben. Die Vergütung für eventuelle medizinische Behandlungen durch das medizinische Personal vor Ort hat jede*r Teilnehmer*in selbst zu tragen.
Der Veranstalter empfiehlt vorab eine ärztliche Untersuchung und den PAPS-Test: www.paps-test.de. Die Teilnehmer*innen erklären, gesund und auf den Wettkampf ausreichend vorbereitet zu sein.
Die Teilnehmer*innen müssen beachten, dass auf der Laufstrecke keine weiterführenden Sonderrechte bzw. Ausnahmegenehmigungen gelten und innerhalb der Strecke mit Ziel- und Quellverkehr gerechnet werden muss. Es gelten die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Der Veranstalter weist eindringlich auf die Beachtung der Verkehrsvorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) hin. Die Teilnehmer*innen haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Die Teilnehmer*innen erkennen die Ausschreibung an und sind sich der Strecke selbst sowie ihrem Verhalten auf der Strecke bewusst. Den Teilnehmern ist die geforderte Pflichtausrüstung bekannt und sie verpflichten sich, diese während der Veranstaltung mit sich zu führen.
Bei Nichtantreten oder Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Organisationsgebühr.
Datenschutzhinweis / Datenerhebung (gemäß DSGVO) / Stand 08.07.2021:
Die bei der Anmeldung von dem/der Teilnehmer*in angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Stadionfernen Veranstaltung verarbeitet.
Name, Vorname, Geschlecht, Jahrgang, Altersklasse, Verein, alternativ Wohnort, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers können zur Darstellung von Start- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft, Ergebnisliste und Ergebnis-CD sowie im Internet und in der Tagespresse) abgedruckt bzw. veröffentlicht werden. Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmer*innen bzw. die Erziehungsberechtigten in die Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.
Gespeicherte, personenbezogene Daten können gegebenenfalls an einen kommerziellen Dritten zum Zwecke der Zeitmessung, zum Erstellen einer Cup-Wertung, Erstellung der Ergebnislisten, sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden. Mit der Anmeldung willigen die Erziehungsberechtigten in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.
Die möglicherweise erfasste Emailadresse dient dem Informationsaustausch mit dem Teilnehmer, damit diesem Änderungen rechtzeitig bekannt werden und er/sie über alle den Lauf betreffenden relevanten Sachverhalte Bescheid weiß. Wer keine Emailadresse angeben möchte muss sich eigenständig informieren.
Ich bin damit einverstanden, dass der Veranstalter oder von ihm beauftragte Dritte mich im Rahmen der Veranstaltung durch Bild- und Videoaufzeichnungen ablichten. Ich bin ferner damit einverstanden, dass der Veranstalter das Bild- und Videomaterial kostenfrei, zeitlich, inhaltlich und örtlich unbeschränkt im Rahmen der Berichterstattung über die Veranstaltung in Rundfunk, Fernsehen, Print- und Onlinemedien (auch Social Media) nutzt. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere auch die Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung und Sendung des Bild- und Videomaterials.
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich der Weitergabe der personenbezogenen Daten jederzeit gegenüber dem Veranstalter schriftlich oder per Email widersprechen kann:
team-naunheim SPORT e.V., Kreisstraße 127, 35583 Wetzlar, E-Mail: info@team-naunheim.de
Wetzlarer Drachentrail des team-naunheim SPORT e.V.